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leere Fabrik

Leistungen im Überblick

Die sicherheitstechnische Betreuung erfolgt nach DGUV Vorschrift 2 und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) – inklusive Grund- und betriebsspezifischer Betreuung. Alles aus einer Hand.

Wir unterstützen Industrie, Handwerk und soziale Einrichtungen mit praxisnahen Lösungen: von laufenden Projekten über besondere Anforderungen bis zur Optimierung bestehender Strukturen. Sollte Ihr Anliegen nicht aufgeführt sein, sprechen Sie uns an – dank unseres Expertennetzwerks finden wir schnell eine passende Lösung.

Arbeitssicherheit 

  • Stellung der Fachkraft für
    Arbeitssicherheit. G

  • regelmäßige Durchführung von ASA-Sitzungen, Betriebsbegehungen oder SIcherheitsunterweisungen

  • Unterstützung/Beratung bei Gefährdungsbeurteilungen

  • Erstellung Flucht & Rettungskonzepte 

  • Fremdfirmenkoordinations-Konzept

Explosionsschutz

  • Erstellung Explosionsschutzdokument 

  • Überprüfung von Gefahrstoffschränken 

  • Überprüfung von Lagerstätten für explosionsgefährdete Stoffe

  • ​Gefährdungsbeurteilung für explosionsgefährdete Bereiche

Brandschutz

  • Stellung des Brandschutzbeauftragten

  • Brandschutzbegehungen

  • Umsetzungskontrolle des Brandschutzkonzeptes

  • Aktualisierung brandschutzrelevanter
    Dokumentationen

  • Ausbildung von Brandschutzhelfern
    nach ASR 2.2

  • Leitung von Evakuierungs- und Rettungsübungen

Behörden & Berufsgenossenschaften

  • Begleitung von BG-Besuchen

  • Austauschtermine mit dem Regierungspräsidium (RP)

  • Beratung zur Abarbeitung von BG-Forderungen

  • Unterstützung bei der rechts-
    konformen Umsetzung von Vorgaben

  • Vorbereitung von Dokumentationen
    für Behördenprüfungen​​

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