
Gefährdungsbeurteilung
Eine Gefährdungsbeurteilung sollte von einer Person mit Sach- und Fachkunde, etwa einem Sicherheitsingenieur, erstellt werden. Sie ist ein zentrales Element der Arbeitssicherheit und sorgt für rechtssichere Maßnahmen.
Fachberatung für Arbeitssicherheit - Gute Arbeit beginnt mit Sicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) in Gießen und Hessen
Ihre gesetzliche Verpflichtung
Setzen Sie in Ihrem Unternehmen Flurförderzeuge, insbesondere Gabelstapler, ein, sind Sie verpflichtet, die Fahrer regelmäßig zu unterweisen. Grundlage hierfür sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die DGUV Vorschrift 1 sowie der DGUV Grundsatz 308-001.
Die Unterweisung hat mindestens einmal jährlich sowie anlassbezogen (z. B. bei Unfällen oder Veränderungen im Arbeitsbereich) zu erfolgen und muss dokumentiert werden.
Ziel ist es, einen sicheren Umgang mit dem Flurförderzeug zu gewährleisten und Gefährdungen für Fahrer und Beschäftigte zu minimieren.
Die Gefährdungsbeurteilung ist in zahlreichen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelwerken fest verankert und bildet die Grundlage für nahezu alle betrieblichen Schutzmaßnahmen. Dazu zählen unter anderem:
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das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG),
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die Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 BetrSichV),
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die Arbeitsstättenverordnung (§ 3 ArbStättV),
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die Gefahrstoffverordnung (§ 6 GefStoffV),
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die Biostoffverordnung (§ 4 BioStoffV),
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die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
(§ 3 LärmVibrationsArbSchV) -
das Mutterschutzgesetz (§ 10 MuSchG).
Je nach Art der Gefährdung sind zusätzlich verschiedene technische Regeln und Richtlinien zu berücksichtigen, zum Beispiel:
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ASR V3 – Allgemeine Anforderungen,
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TRBS 1111 – Sicherheitstechnische Bewertung,
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TRBA 400 – bei biologischen Gefährdungen,
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TRGS 400 – beim Umgang mit Gefahrstoffen und Chemikalien,
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TRGS 800 – bei feuergefährlichen Tätigkeiten.