
Laserschutzbeauftragter in Gießen und Hessen
Der Laserschutzbeauftragte (LSB) unterstützt Unternehmen bei allen Fragen rund um den sicheren Einsatz von Lasertechnik. Er berät bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und technischen Regeln und hilft dabei, den Laserbetrieb rechtskonform und sicher zu organisieren.
Fachberatung für Arbeitssicherheit - Gute Arbeit beginnt mit Sicherheit
Der Laserschutzbeauftragte in Gießen und Hessen
Ihre gesetzliche Verpflichtung
Setzen Sie in Ihrem Unternehmen Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B oder 4 ein, besteht in Deutschland die Pflicht, einen Laserschutzbeauftragten zu benennen. Grundlage hierfür sind die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV) sowie die zugehörigen Technischen Regeln (TROS).
Aufgaben des Laserschutzbeauftragten
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Gefährdungsbeurteilung: Ermittlung und Bewertung laserbedingter Risiken in Ihrem Betrieb
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Mitarbeiterunterweisung: Praxisnahe Schulung für den sicheren Umgang mit Lasereinrichtungen
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Schutzmaßnahmen: Beratung bei Auswahl und Umsetzung wirksamer Sicherheitsmaßnahmen
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Überwachung des Laserbetriebs: Regelmäßige Prüfungen zur Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben